Häufig gestellte Fragen.
Wo wende ich mich hin, wenn ich etwas in den Fahrzeugen verloren habe?
Alle Sachen, die in den Bussen und Bahnen gefunden werden, kommen in das gemeinsame Kundenbüro der SVZ und RVW am Georgenplatz (Bahnhofstraße 2 c/d),
Tel.-Nr. 03 75/3 16 28 22.
Alle zwei Wochen werden die angesammelten Fundstücke ins städtische Fundbüro im Verwaltungszentrum gegeben.
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Kann ich das Fahrrad mitnehmen?
Die Mitnahme von Fahrrädern wird gestattet, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind (die dafür vorgesehenen Stellflächen frei sind, keine Behinderung beim Haltestellenaufenthalt, keine Behinderung von Fahrgästen) und ist für Nutzer der VMS-Tarife kostenfrei. Rollstühle und Kinderwagen haben aber in jedem Fall Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern.
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Wo bekomme ich einen Fahrausweis?
Neben unseren zahlreichen Vorverkaufsstellen und unserem Kundenbüro können Fahrausweise an unseren stationären Fahrscheinautomaten an den Haltestellen gelöst werden
Tageskarten können auch direkt bei Fahrtantritt beim Fahrpersonal gelöst werden. Sie erhalten jedoch keine Einzelfahrausweise bzw. Kurzstreckentickets beim Fahrer.
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Darf ich Tiere (Hunde, Katzen etc.) mitnehmen?
Hunde dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person befördert werden, sind an einer kurz gehaltenen Leine zu führen und müssen einen Beißkorb tragen, sofern sie nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
Für Hunde außerhalb von Behältnissen ist pro Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Ermäßigtentarif zu entwerten.
Für Inhaber einer Abo-Monatskarte zum Normaltarif bzw. 9-Uhr-Monatskarte ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei.
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Sind die Monatskarten übertragbar?
Monatskarten zum Normaltarif sind übertragbar.
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Sind die Abo-Monatskarten übertragbar?
Die Abo-Monatskarten sind übertragbar, können jedoch auf Antrag gesperrt werden. In diesem Fall ist die Abo-Monatskarte personengebunden.
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Wie viele Personen darf ich auf meinem Ticket mitnehmen?
Die übertragbaren Abo-Monatskarten berechtigen an Wochenenden und Feiertagen jeweils ab 00:00 Uhr – 03:00 Uhr des Folgetages zur Nutzung durch maximal fünf Personen ohne Altersbegrenzung.
Die nicht übertragbaren Abo-Monatskarten berechtigen an Wochenenden und Feiertagen jeweils von 00:00 Uhr – 03:00 Uhr des Folgetages zur Mitnahme von vier Personen ohne Altersbegrenzung.
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Welcher Tarifzone gehört Zwickau an?
Zwickau gehört der Tarifzone 16 an.
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Darf ich in Zwickau den Tarif „kleiner Stadtverkehr“ verwenden.
Gilt nicht in Zwickau.
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Wie weit darf ich mit dem Kurzstreckentarif fahren?
Die Kurzstrecke gilt bis zur 3. Haltestelle nach Zustieg.
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An wen wende ich mich, wenn ich eine Frage zum Fahrplan oder zu den Tarifen habe?
Bitte wenden sie sich an das gemeinsame Kundenbüro der SVZ und RVW, Tel.-Nr. 03 75/3 16 28 22 oder an die Service-Nr. des VMS: 0371/4000888.



